© Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter
STIFTUNG FÜR DIE WEITERBILDUNG SCHWEIZERISCHER RICHTERINNEN UND RICHTER

Tagungen

Richteraustauschprogramm

Sind Sie daran interessiert, wie Kolleginnen und Kollegen anderer Kantone mit den Fragen umgehen, welche sich im eigenen Kanton stellen? Dafür steht unser Richteraustauschpro- gramm zur Verfügung. Ein Austausch über die Kantons- oder auch Sprachgrenzen hinweg gibt Anregungen für die eigene Berufsausübung und die Organisation des eigenen Ge- richts.
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Vierte Tagung zum Sexualstrafrecht - Rechtliche und

praktische Herausforderungen

Im Zentrum der Tagung stehen alle physischen und virtuellen Formen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Dabei werden sowohl materiell- als auch prozessrechtliche Fragen näher beleuchtet. Jedes Referat wird durch eine Diskussions- und Fragerunde unter aktivem Einbezug der Tagungsteilnehmenden abgerundet. Die Veranstaltung richtet sich an Richter/-innen und Gerichtsschreiber-/innen aller Instanzen, Staatsanwälte/-innen, Rechtsanwälte/-innen, Mitarbeitende von Opfer- hilfestellen und weitere mit den erwähnten Fragestellungen befasste Personen.

Sie findet am Montag, 26. Mai 2025, in St. Gallen statt.

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Interkantonaler Erfahrungsaustausch zu ausgewählten

Gebieten des Zivilverfahrens

Die Veranstaltung ermöglicht einen kantonsübergreifenden Erfahrungsaustausch

unter Richterkolleginnen und -kollegen zu ausgewählten Themen der ZPO-Revision:

Neuerungen für Verfahren im Familienrecht, Novenrecht, Knackpunkte in

spezifischen Einzelfragen.

Nach drei kurzen Einführungsreferaten werden die verschiedenen Themenbereiche in

Workshops anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis vertieft diskutiert. Inter-

kantonal zusammengesetzte Referententeams leiten die Gruppen. Die Tagung ist ein

gemeinsames Projekt der Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen

und Richter und des Obergerichts des Kantons Zürich. Sie findet am 28. August 2025

in Zürich statt. Eingeladen sind Richterinnen und Richter der ersten und zweiten

Instanz (Deutschschweiz). Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen beschränkt

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