Strafzumessung in der Praxis
Donnerstag/Freitag, 27./28. März 2025 - Studienzentrum Gerzensee/BE
Inhalt und Ziel
Die Strafzumessung gehört im praktischen Alltag zu den herausforderndsten Aufgaben. Sie steht deshalb im Brenn-
punkt der diesjährigen Tagung, die sich an Richter/innen und Gerichtsschreibende aller Instanzen sowie an Mitar-
beitende der Strafverfolgungsbehörden richtet.
Zunächst werden die massgeblichen Grundsätze der Strafzumessung im Lichte der aktuellen bundesgerichtlichen
Rechtsprechung näher beleuchtet. Danach sollen in den Workshops konkrete Fälle aus verschiedenen Deliktskate-
gorien bearbeitet werden. Abgerundet wird die zweitägige Veranstaltung durch Referate zu praktisch relevanten
Spezialthemen und eine spannende Podiumsdiskussion.
Sämtliche Referate werden simultan in die jeweils andere Sprache übersetzt.
Programm
Donnerstag, 27. März 2025
10.30
Strafzumessung und Begründungspflicht: Eine kritische Auslegeordnung
Christian Hoenen, Martin Seelmann
11.30
Objektives Tatverschulden: Massgebliche Gesichtspunkte und Umsetzung in der Praxis
Daniel Stoll
14.00
Subjektives Tatverschulden: Kriterien und deren praktische Anwendung
Beat Gut
15.00
Workshops 1. Runde
Workshop I:
Strafzumessung bei Sexualdelikten
Alessandra Cambi Favre-Bulle (frz.)
Workshop II:
Strafzumessung bei Vermögensdelikten
Gabriela Mutti
Workshop III:
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten - Grämmlijustiz oder Fangmass?
Tom Frischknecht
Die Teilnehmenden können zwei Workshops besuchen. Die Einteilung erfolgt nach Möglichkeit aufgrund
der gewünschten Prioritäten.
16.50
Workshops 2. Runde
Freitag, 28. März 2025
08.30
Konkurrenz: Gesamtstrafenbildung bei Tatmehrheit und retrospektiver Konkurrenz
Rolf von Felten
09.15
Bedingte und teilbedingte Strafen: Von den praktischen Herausforderungen der Prognosenbildung
Philippe Delacrausaz
10.30
Ankereffekt und andere psychologische Aspekte bei der Strafzumessung
Mark Schweizer
11.15
Podiumsdiskussion
12.00
Abschluss der Tagung
Tagungsleitung und Auskunft
Prof. Dr. Patrick Guidon
Präsident des Kantonsgerichtes St. Gallen und Honorarprofessor für Straf-
recht und Strafprozessrecht an der Universität St. Gallen
Ursula Morf
Sekretariat der Stiftung, Buch am Irchel
Referierende / Workshopleiter/in
Alessandra Cambi Favre-Bulle
Juge auprès de la Chambre pénale d'appel et de révision, Cour de justice,
Genève
Prof. Dr. med. Philippe Delacrausaz
Médecin chef, Directeur de l’Institut de psychiatrie légale, CHUV, Lausanne
Dr. iur. Tom Frischknecht
Richter am Kreisgericht St. Gallen und nebenamtlicher Richter an der Be-
rufungskammer des Bundesstrafgerichts
Beat Gut
Oberrichter, I. Strafkammer, Obergericht des Kantons Zürich
Christian Hoenen
Vorsitzender der Strafrechtlichen Abteilung des Appellationsgerichts Basel-
Stadt
Gabriela Mutti
Staatsanwältin, Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern
PD Dr. Mark Schweizer
Rechtsanwalt, Präsident des Bundespatentgerichts
Dr. iur. Martin Seelmann
Gerichtsschreiber am Appellationsgericht Basel-Stadt, Lehrbeauftragter
Fachbereich Strafrecht, Universität Basel und Universität Luzern
Dr. iur. Daniel Stoll
Président du Tribunal d'arrondissement de La Côte, Nyon
Rolf von Felten
Bundesrichter, Schweizerisches Bundesgericht, Lausanne
Weitere Informationen
Tagungsort und Termin
Die Tagung findet am Donnerstag/Freitag, 27./28. März 2025, statt.
Anmeldung
Die Tagunge ist ausgebucht.
Die Anmeldungen wurden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und im August 2024 schriftlich
bestätigt.
Kosten und Übernachtung
Die Kosten für die Teilnahme belaufen sich auf Fr. 880.00 (ohne Übernachtung Fr. 780.00). Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der erstinstanzlichen Gerichte des Bundes sowie aus Kantonen, die "Mitglied" der Stiftung sind, bezahlen
Fr. 830.00 (mit Übernachtung) bzw. Fr. 730.00 (ohne Übernachtung). In diesem Tagungsbeitrag sind die Kosten für
die Mahlzeiten, Übernachtung, Unterlagen, Simultanübersetzung sämtlicher Referate (und einzelner Workshops),
Transport Bahnstation Wichtrach – Studienzentrum enthalten.
Bei Abmeldungen nach der Zustellung der Anmeldebestätigung müssen wir Fr. 150.00 zurückbehalten bzw. in
Rechnung stellen.
Kontakt
Das Sekretariat erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Gerzensee
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