© Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter
STIFTUNG FÜR DIE WEITERBILDUNG SCHWEIZERISCHER RICHTERINNEN UND RICHTER

Strafzumessung in der Praxis

Donnerstag/Freitag, 7./8. November 2024 - Studienzentrum Gerzensee/BE

Wiederholung am 27./28. März 2025

Inhalt und Ziel

Die Strafzumessung gehört im praktischen Alltag zu den herausforderndsten Aufgaben. Sie steht deshalb im Brenn-

punkt der diesjährigen Tagung, die sich an Richter/innen und Gerichtsschreibende aller Instanzen sowie an Mitar-

beitende der Strafverfolgungsbehörden richtet.

Zunächst werden die massgeblichen Grundsätze der Strafzumessung im Lichte der aktuellen bundesgerichtlichen

Rechtsprechung näher beleuchtet. Danach sollen in den Workshops konkrete Fälle aus verschiedenen Deliktskate-

gorien bearbeitet werden. Abgerundet wird die zweitägige Veranstaltung durch Referate zu praktisch relevanten

Spezialthemen und eine spannende Podiumsdiskussion.

Sämtliche Referate werden simultan in die jeweils andere Sprache übersetzt.

Programm

Donnerstag, 7. November 2024 / 27. März 2025

10.30

Strafzumessung und Begründungspflicht: Ein kritischer Blick auf die bundesgerichtliche Recht-

sprechung aus der Sicht eines Praktikers

Dieter Eglin

11.30

Objektives Tatverschulden: Massgebliche Gesichtspunkte und Umsetzung in der Praxis

Daniel Stoll

14.00

Subjektives Tatverschulden: Kriterien und deren praktische Anwendung

Beat Gut

15.00

Workshops 1. Runde

Workshop I:

Strafzumessung bei Sexualdelikten

Alessandra Cambi Favre-Bulle (frz.)

Workshop II:

Strafzumessung bei Vermögensdelikten

Gabriela Mutti

Workshop III:

Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten - Grämmlijustiz oder Fangmass?

Tom Frischknecht

Die Teilnehmenden können zwei Workshops besuchen. Die Einteilung erfolgt nach Möglichkeit aufgrund

der gewünschten Prioritäten.

16.50

Workshops 2. Runde

Freitag, 8. November 2024 / 28. März 2025

08.30

Konkurrenz: Gesamtstrafenbildung bei Tatmehrheit und retrospektiver Konkurrenz

Rolf von Felten

09.15

Bedingte und teilbedingte Strafen: Von den praktischen Herausforderungen der Prognosenbildung

Philippe Delacrausaz

10.30

Ankereffekt und andere psychologische Aspekte bei der Strafzumessung

Mark Schweizer

11.15

Podiumsdiskussion

12.00

Abschluss der Tagung

Tagungsleitung und Auskunft

Prof. Dr. Patrick Guidon

Präsident des Kantonsgerichtes St. Gallen und Honorarprofessor für Straf-

recht und Strafprozessrecht an der Universität St. Gallen

Ursula Morf

Sekretariat der Stiftung, Buch am Irchel

Referierende / Workshopleiter/in

Alessandra Cambi Favre-Bulle

Juge auprès de la Chambre pénale d'appel et de révision, Cour de justice,

Genève

Prof. Dr. med. Philippe Delacrausaz

Médecin chef, Directeur de l’Institut de psychiatrie légale, CHUV, Lausanne

Dr. iur. Dieter Eglin

Präsident der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft,

Liestal; Ersatzrichter des Militärkassationsgerichts

Dr. iur. Tom Frischknecht

Richter am Kreisgericht St. Gallen und nebenamtlicher Richter an der Be-

rufungskammer des Bundesstrafgerichts

Beat Gut

Oberrichter, I. Strafkammer, Obergericht des Kantons Zürich

Gabriela Mutti

Staatsanwältin, Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern

PD Dr. Mark Schweizer

Rechtsanwalt, Präsident des Bundespatentgerichts

Dr. iur. Daniel Stoll

Président du Tribunal d'arrondissement de La Côte, Nyon

Rolf von Felten

Bundesrichter, Schweizerisches Bundesgericht, Lausanne

Weitere Informationen Tagungsort und Termin

Die Tagung findet am Donnerstag/Freitag, 7./8. November 2024, im Studienzentrum Gerzensee, Dorfstr. 2, 3115

Gerzensee, statt. Die Veranstaltung wird bei Bedarf am 27./28. März 2025 wiederholt.

Anmeldung

Die Tagung vom 7./8. November 2024 ist ausgebucht.

Für die Wiederholungsveranstaltung vom 27./28. März 2025 können Sie sich noch bis am 31. Juli 2024 anmelden.

Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und im August 2024 schriftlich

bestätigt.

Kosten und Übernachtung

Die Kosten für die Teilnahme belaufen sich auf Fr. 880.00 (ohne Übernachtung Fr. 780.00). Teilnehmerinnen und

Teilnehmer der erstinstanzlichen Gerichte des Bundes sowie aus Kantonen, die "Mitglied" der Stiftung sind, bezahlen

Fr. 830.00 (mit Übernachtung) bzw. Fr. 730.00 (ohne Übernachtung). In diesem Tagungsbeitrag sind die Kosten für

die Mahlzeiten, Übernachtung, Unterlagen, Simultanübersetzung sämtlicher Referate (und einzelner Workshops),

Transport Bahnstation Wichtrach – Studienzentrum enthalten.

Bei Abmeldungen nach der Zustellung der Anmeldebestätigung müssen wir Fr. 150.00 zurückbehalten bzw. in

Rechnung stellen.

Kontakt

Das Sekretariat erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

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